Kinder sollen spielen, möglichst Abenteuer erleben, bei denen sie sich erfahren und entwickeln können.
Spielgeräte für den Öffentlichen Bereich helfen dabei. Sie sind besonders robust und stabil konstruiert nach EN 1176 und sind für einen langlebigen Einsatz gebaut.
Die von uns angebotene Spielplätze, Schaukeln, Klettergerüste, Sandkästen oder Sportgeräte sind nach der jeweilig geltenden EN geprüft und zertifiziert.
Schaukelsitze, Schaukelhaken und Nestschaukeln werden in verschiedenen Ausführungen angeboten und sind verstärkt.
Wipptiere (Wobbler) und viele andere Spielplätze werden komplett inklusive Bodenanker angeboten (Ausnahme Produkte von Hy-Land)
Egal ob Sie einen einzelnen Spielturm, ein Federtier (Wobbler) oder einen ganzen Spielplatz mit unseren Spielgeräten ausstatten möchten, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Hilfe zur Seite.
Motivieren Sie doch Kinder mit Spielgeräten, passend zu einem spannenden Thema. Egal ob ein Pirat oder ab in den Weltraum - wir haben die passenden Spielanlagen für Ihren Kinderspielplatz.
Zu folgenden Themen bieten wir Spielplatzgeräte an:
Sollten Sie eigene Ideen zu einem Thema haben und werden bei uns nicht fündig, sprechen Sie uns an und wir bauen die passenden Spielplatzgeräte für Sie. Das können einfache Änderungen an bestehenden Spielgeräten sein (Farbe oder Form), oder aber auch ganz neue Ideen.
Alles ist natürlich auch nach EN 1176 zertifiziert und vom TÜV abgenommen und dann als öffentlicher Spielplatz nutzbar.
Am beliebtesten bei Kindern sind immer noch die klassischen Spielgeräte die Mut, Kraft und Geschicklichkeit erfordern. Das sind Spielanlagen mit Rutschen, Schaukeln, Federwipptiere sowie Klettergeräte. Selbstverständlich gehört ein Sandkasten auch zu einer guten Ausstattung eines Spielplatzes. Nicht mehr ganz so gewöhnlich ist ein reines Klettergerüst oder Karussells. Für uns ist es wichtig, dass wir für alle Kinder ein passendes Spielplatzgerät bieten können.
Darum bieten wir auch Klanggeräte, rollstuhlgerechte Spielplätze und Schaukeln sowie Geschicklichkeitsspiele. Damit lassen sich auch Inklusionsspielplätze realisieren.
Grundsätzlich wird zwischen „öffentlichen Spielplätzen“ sowie „privaten Spielplätzen“ unterschieden.
Als öffentliche Spielplätze werden alle Kinderspielplätze und Spielanlagen angesehen, die frei zugänglich, allen Kindern zur Verfügung gestellt werden.
Das sind aber nicht nur Spielplätze von Städte und Kommunen. Als "öffentlicher Süpielplatz" werden auch kleinen Spielanlagen angesehen die evtl. privatbetrieben werden.Von einem öffentlichen Gebrauch geht man z.B. aus bei Spielgeräten an:
Dabei entbindet ein Schild mit der Aufschrift, "Privater Kinderspielplatz, Eltern haften für Ihre Kinder", den Betreiber weder von der Haftung, noch von der Fürsorge- oder Aufsichtspflicht.
Die Spielgeräte die dort aufgestellt werden, unterliegen ebenso wie Spielanlagen von Städten oder Gemeinden, seit dem Jahre 1998 den Vorschriften der europäischen Norm DIN EN 1176 und 1177.
Sind auch Sport- oder Outdoor-Fitnessgeräte vorhanden, unterliegen diese der Norm EN 16630 (früher DIN 79000)
Diese Normen legen fest, welche Pflichten und Richtlinien beim Bau sowie Betrieb eines Kinderspielplatzes einzuhalten sind. Verankerung, Untergrund, Wartung, regelmäßige Prüfung und Austausch von defekten Teilen sind nur einige Punkte die dort geregelt sind. Achten Sie darauf, dass diese Vorschriften peinlichst eingehalten werden. Ein Verstoß dagegen ist keine Kleinigkeit und kann schwere Konsequenzen mit sich bringen.
In der Norm DIN EN 1176/77 ist festgelegten, wie der Fallraum ausgestaltet sein muß und richtet sich nach der Fallhöhe. Definition:
Fallraum: Der Fallraum ist ein Bereich um ein Spielplatzgerät herum, der frei sein muss von anderen Gegenständen. Die Größe und die Ausmaße dieses Bereiches richtet sich nach der Bauart sowie den Abmessungen des platzierten Spielplatzgerätes. Grundsätzlich könnte man sagen, je höher ein Gerät, desto größer ist der Fallraum und die Art des Untergrundes im Fallraum.Dabei sollten Sie darauf achten, dass eine Überschneidung mit weiteren Geräte nur in Ausnahmefällen zulässig ist.
Gemessen wird der Fallraum von den jeweils äußersten Teilen eines Spielplatzgerätes. Bis 150cm ist dies recht einfach, denn bist dahin benöigen SIe zu jeder Seite ein hindernisfreier Raum von jeweils 1,5 m. Ab einer Fallhöhe von 1,5 m errechnet sich der Fallraum nach folgender Formel:
Länge der Aufprallfläche (m) = 2/3 der Fallhöhe + 0,5 m
Bei einer Gerätehöhe von 2,00m entspricht das: 200cm /3 *2 +50cm = ca. 184cm
Der Abstand von 184cm rund um das Spielgerät muss in alle Richtungen frei von Gegenständen sein, sowie mit passendem Fallschutzmaterial befüllt werden.
Fallhöhe: Dieses Maß gibt die maximale Fallhöhe an, die möglich ist, wenn ein Kind von einem Element des Spielplatzgerätes herunterfällt. Dabei ist die Fallhöhe bei vielen Geräten nicht generell der höchste Punkt, sondern häufig die Strecke zwischen zwei Ebenen, die ein Kind ungebremst zurücklegen kann.
Also nicht das Dach des Spielturms (kann nicht erklettert werden) sondern z.B. das Podest.
Bei statischen Geräten wie Spieltürme oder Spielhäuser, ist diese Entfernung einfach zu messen. Bei beweglichen Spielgeräten wie z.B. Schaukeln können Sie mit einer Formel die Fallhöhe errechnen. Dabei ist nicht nur der Abstand zum Boden sondern auch zum Drehpunkt wichtig.
Abstand des Schaukelsitzes zum Drehpunkt x 0,5 + Abstand des Schaukelsitzes zum Boden
Beispiel: 2,00 m x 0,5 = 1,00 + 40 cm = 1,40 Meter freie Fallhöhe (Rundum)
Fallschutz: Der jeweilige Fallraum eines Spielplatzgerätes muss mit einem entsprechenden Fallschutzmaterial, wie Rasen, Rindenmulch, Sand, Kies oder Fallschutzplatten gefüllt sein. Die Art und Güte dieses Materials richtet sich nach der freien Fallhöhe:
Fallhöhe |
mögliche Materialien |
Schichtdicke |
bis 100 cm |
Oberboden |
|
bis 150 cm |
Rasen |
dicht gewachsen |
150-200 cm |
Holzschnitzel |
30 cm |
Rindenmulch |
30 cm |
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Sand 0,2-2 mm gewaschen |
30 cm |
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Rundkornkies 2-8 mm gewaschen |
30 cm |
|
Fallschutzplatten |
je nach CIG Wert |
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200-300 cm |
Holzschnitzel |
40 cm |
|
Rindenmulch |
40 cm |
|
Sand 0,2-2 mm gewaschen |
40 cm |
|
Rundkornkies 2-8mm gewaschen |
40 cm |
|
Fallschutzplatten |
je nach CIG Wert |
Bitte beachten Sie: Sämtliche Sockel, Stützen und Befestigungsbauteile müssen ebenfalls mit entsprechendem Fallschutzmaterial bedeckt sein.
Um sich über unsere Spieltürme und Stelzenhäuser für den privaten Bereich zu informieren, klicken Sie einfach je nach Interesse auf die folgenden Links:
Stelzenhaus | Spielturm | Rutsche | Zubehör
Wer sich nun entschieden hat, einen Kinderspielturm zu kaufen, hat sich bestimmt die Frage gestellt: Darf ich das Spielgerät im eigenen Garten überhaupt einfach so aufstellen? Die Antwort ist: Ja! Alle wichtigen Informationen zum Baurecht bei Kinderspielgeräten für den Garten finden Sie in diesem Artikel:
"Baufreiheit für Kinderspielturm" der Süddeutschen Zeitung
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