FAQ – Öffentliche Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176
Normen & Sicherheit
Entsprechen die Spielgeräte der DIN EN 1176?
Ja. Unsere Spielgeräte entsprechen der europäischen Norm DIN EN 1176.
Alle normrelevanten Angaben finden Sie im jeweiligen technischen Datenblatt des Spielgerätes.
Sind die Spielgeräte GS-geprüft?
Nein. Unsere Geräte tragen kein GS-Siegel.
Für öffentliche Spielplätze ist die Einhaltung der DIN EN 1176 maßgeblich.
Sind die Geräte für den öffentlichen Bereich zugelassen?
Ja. Unsere Spielgeräte sind für den Einsatz in:
- öffentlichen Spielplätzen
- Kindertagesstätten
- Schulen
- Wohnanlagen
- Freizeiteinrichtungen
konzipiert und nach DIN EN 1176 gefertigt.
Prüf- und Wartungsintervalle nach DIN EN 1176
Wie oft müssen öffentliche Spielgeräte geprüft werden?
Die Prüfintervalle nach DIN EN 1176 sind wie folgt:
1. Tägliche oder wöchentliche Sichtkontrollen
- Erkennen offensichtlicher Gefahren (z. B. Vandalismus, Fremdkörper)
- Kontrolle auf sicherheitsrelevante Auffälligkeiten
2. Monatlich bis vierteljährlich
- Überprüfung auf Abnutzung und Funktion
- Kontrolle beweglicher Teile
- Prüfung von Befestigungen
3. Mindestens einmal jährlich
- Durch eine sachkundige, externe oder interne Prüfinstanz
- Überprüfung der strukturellen Stabilität und DIN-Konformität
4. Jährliche Hauptinspektion
- Umfassende Feststellung des betriebssicheren Zustands
- Vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison
Diese Intervalle sind wichtig, um die Sicherheit und Funktionalität der Anlage zu gewährleisten.
Materialien im Überblick
Metall-Spielgeräte
Eigenschaften:
- hohe Tragfähigkeit
- sehr langlebig
- wartungsarm
- vandalismusresistent
Geeignet für stark frequentierte Bereiche.
Holz-Spielgeräte (Kiefer / Douglasie)
Eigenschaften:
- natürliche Optik
- stabile Konstruktion
- je nach Ausführung imprägniert
Geeignet für kommunale Außenanlagen.
Robinien-Spielgeräte
Robinie ist besonders:
- sehr widerstandsfähig
- langlebig
- robust gegen Witterung
- ideal für dauerhaft genutzte öffentliche Flächen
Spielgeräte aus recyceltem Material
Vorteile:
- sehr pflegeleicht
- feuchtigkeitsresistent
- lange Lebensdauer
- nachhaltige Materiallösung
Aufbau & Installation
Wird ein Montageservice angeboten?
Nein. Die Montage erfolgt durch den Auftraggeber oder eine beauftragte Fachfirma.
Die Montageanleitung liegt dem jeweiligen Gerät bei.
Ist eine Bodenverankerung erforderlich?
Ja. Alle Geräte müssen fachgerecht im Boden verankert werden.
Die Anforderungen zur Verankerung sind in der Montageanleitung geregelt.
Wo finde ich Angaben zu Fallhöhe und Sicherheitsbereich?
Alle sicherheitsrelevanten Angaben wie:
- freie Fallhöhe
- erforderlicher Sicherheitsbereich
- Fundamentierung
finden Sie im jeweiligen technischen Datenblatt des Spielplatzgerätes.
Garantie & Ersatzteile
Welche Garantie wird gewährt?
Wir gewähren 3 Jahre Garantie auf technische Mängel.
Die Garantie bezieht sich auf Material- und Konstruktionsfehler.
Sind Ersatzteile verfügbar?
Ja. Ersatzteile können unter Angabe der Artikelnummer angefragt werden.
Lieferung & Projektabwicklung
Wie erfolgt die Lieferung?
- Lieferung per Spedition
- Frei Bordsteinkante
Der Lieferzeitraum ist artikelabhängig und wird beim Produkt ausgewiesen.
Wie lange sind die Lieferzeiten?
Die Lieferzeit hängt vom jeweiligen Modell und der Verfügbarkeit ab.
Die aktuelle Lieferzeit ist direkt beim Produkt angegeben.
Weitere wichtige Fragen für öffentliche Spielplätze
Welche Spielgeräte sind für öffentliche Spielplätze vorgeschrieben?
Es gibt keine feste Liste vorgeschriebener Geräte.
Entscheidend ist:
- Einhaltung der DIN EN 1176
- Altersgerechte Gestaltung
- Einhaltung von Sicherheitsabständen
- Dokumentierte Risikobewertung
Die Auswahl richtet sich nach Zielgruppe, Standort, Nutzungshäufigkeit, Platzgröße und Inklusionsanforderungen.
Welche Norm gilt für öffentliche Spielplätze?
Für öffentliche Spielplätze gilt die europäische Norm DIN EN 1176.
Für stoßdämpfende Böden gilt zusätzlich DIN EN 1177 (Fallschutz).
Wer darf Spielgeräte nach DIN EN 1176 prüfen?
Es gibt drei Prüfebenen:
1. Sichtkontrolle
Kann durch eingewiesenes Personal erfolgen.
2. Operative Inspektion
Durch sachkundiges Personal mit Kenntnis der DIN EN 1176.
3. Jährliche Hauptinspektion
Muss durch eine sachkundige Person durchgeführt werden, die Normkenntnisse und Erfahrung in der Beurteilung von Mängeln nachweisen kann.
Welche Dokumentation ist für Spielplätze erforderlich?
Zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht sind folgende Unterlagen notwendig:
- Technische Datenblätter der Geräte
- Montageanleitungen
- Prüfprotokolle
- Wartungsnachweise
- Dokumentation von Reparaturen
- Protokolle der Hauptinspektion
Die Dokumentation muss nachvollziehbar und dauerhaft archiviert werden.
Wie lange ist die Lebensdauer eines öffentlichen Spielgeräts?
Eine feste Lebensdauer ist normativ nicht vorgeschrieben.
Die Nutzungsdauer hängt u. a. von Material, Standortbedingungen, Nutzungshäufigkeit und Wartung ab. Maßgeblich ist die regelmäßige Prüfung und Instandhaltung nach DIN EN 1176.
Welche Fallhöhe ist zulässig?
Die zulässige Fallhöhe ist geräteabhängig.
- Die freie Fallhöhe ist im technischen Datenblatt angegeben.
- Der Fallschutz muss zur Fallhöhe passen.
- Der Untergrund muss die Anforderungen nach DIN EN 1177 erfüllen.
Welche Untergründe sind nach DIN EN 1176 zulässig?
Zulässige stoßdämpfende Untergründe sind z. B.:
- Fallschutzsand
- Fallschutzkies
- Rindenmulch
- Holzhackschnitzel
- geprüfte Fallschutzplatten
- fugenlose Fallschutzbeläge
Der Untergrund muss zur jeweiligen Fallhöhe passen. Die erforderliche Schichtdicke richtet sich nach der maximalen Fallhöhe.
Wer trägt die Verkehrssicherungspflicht?
Die Verkehrssicherungspflicht trägt der Betreiber des Spielplatzes (z. B. Kommune, Kita-Träger, Schule, Wohnungsbaugesellschaft).
Der Betreiber ist verantwortlich für sichere Installation, regelmäßige Prüfungen, fachgerechte Wartung und Dokumentation.
Wie erfolgt die Abnahme eines Spielplatzes?
Die Abnahme erfolgt in der Regel nach der Montage.
Empfohlen wird:
- Sichtprüfung der ordnungsgemäßen Installation
- Kontrolle der Fundamente
- Überprüfung der Sicherheitsabstände
- Dokumentation des Zustands
Bei öffentlichen Anlagen wird häufig eine sachkundige Abnahmeprüfung durchgeführt.
Welche Wartungsprotokolle sind erforderlich?
Erforderlich sind dokumentierte Protokolle für:
1. Sichtkontrollen (täglich oder wöchentlich)
2. Operative Kontrollen (monatlich bis vierteljährlich)
3. Jährliche Hauptinspektion (umfassende Sicherheitsprüfung)
Das Protokoll sollte enthalten:
- Datum
- Name des Prüfers
- festgestellte Mängel
- Maßnahmen
- Frist zur Mängelbeseitigung
Eine lückenlose Dokumentation reduziert Haftungsrisiken erheblich.