Sicherheit auf dem Spielplatz
Sicherheit auf öffentlichen Spielplätzen
Öffentliche Spielplätze unterliegen klaren sicherheitstechnischen Anforderungen. Unsere Spielgeräte entsprechen der DIN EN 1176. Stoßdämpfende Untergründe sind gemäß DIN EN 1177 auszuwählen.
Betreiber – wie Kommunen, Städte, Schulen, Kitas oder Wohnungsbaugesellschaften – tragen die Verkehrssicherungspflicht. Neben normgerechten Geräten sind daher fachgerechte Montage, geeigneter Fallschutz, Sicherheitsabstände sowie regelmäßige Prüfungen entscheidend.
Fachgerechte Befestigung im Boden
Spielgeräte müssen standsicher verankert werden. Die Fundamentierung erfolgt gemäß Montageanleitung und unter Berücksichtigung der statischen Anforderungen.
Unsachgemäße Befestigungen können zu Kippbewegungen oder strukturellen Schäden führen und stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Fallschutz gemäß DIN EN 1177
Der Fallschutz muss zur maximalen freien Fallhöhe des Spielgerätes passen. Maßgeblich sind die technischen Angaben im jeweiligen Datenblatt.
Geeignete Lösungen sind:
- Fallschutzplatten
- fugenlose Fallschutzbeläge
- Fallschutzsand
- Fallschutzkies
- Holzhackschnitzel
Bei losen Materialien empfehlen wir, mindestens 10 cm zusätzliche Schichtdicke einzuplanen. Durch Nutzung und Witterung tritt der sogenannte Wegspieleffekt auf, wodurch sich die effektive Schichtdicke reduziert.
Das regelmäßige Nachfüllen ist Teil der Betreiberpflicht.
Sicherheitsbereiche und Standortwahl
Sicherheitsbereiche gemäß DIN EN 1176 müssen vollständig freigehalten werden. Spielgeräte benötigen ausreichend Abstand zu Gebäuden, Zäunen, Wegen und anderen festen Objekten.
Eine ebene, tragfähige Fläche ist Voraussetzung für eine normgerechte Installation.
Typische Planungsfehler
- Unterschätzung der erforderlichen Sicherheitsbereiche
- Zu geringe Fallschutz-Schichtdicke
- Fehlende Berücksichtigung von Wartungszugängen
- Ungeeignete Materialwahl bei hoher Nutzungsfrequenz
- Fehlende Dokumentation der Montage
Eine fachliche Planung reduziert Haftungsrisiken erheblich.
Betreiberpflicht und Dokumentation
Betreiber öffentlicher Spielplätze sind verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durchzuführen und zu dokumentieren.
- Sichtkontrollen (regelmäßig)
- Operative Inspektionen
- Jährliche Hauptinspektion durch sachkundige Person
- Dokumentation von Wartungen und Reparaturen
Eine lückenlose Dokumentation dient der rechtlichen Absicherung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Details finden Sie im FAQ-Bereich sowie im Auszug aus DIN EN 1176.
Abnahme und Erstprüfung
Nach der Montage sollte eine Abnahmeprüfung erfolgen. Dabei werden unter anderem folgende Punkte kontrolliert:
- Ordnungsgemäße Installation
- Einhaltung der Sicherheitsabstände
- Fundamentierung
- Fallschutz-Ausführung
Bei öffentlichen Anlagen empfiehlt sich eine sachkundige Erstprüfung vor Freigabe der Nutzung.
Normgerechte Planung nach DIN EN 1176
Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Spielgeräte und bei Fragen zu Fallschutz, Sicherheitsbereichen oder Betreiberpflichten.
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